Evaluierung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz


Mit der Novellierung des Arbeitnehmer*innenschutzgesetz, BGBI.I Nr. 450/1994, (kurz AschG) vom 01.01.2013 wird die Wichtigkeit der psychischen Gesundheit und der Prävention arbeitsbedingter psychischer Belastung stärker betont und die Evaluierung von psychischen Belastungen wurde für die Betriebe verpflichtend. Die Umsetzung wird durch die Arbeitsinspektorate kontrolliert.

Liegen Gefahren durch psychische Belastungen vor, so sollen geeignete Maßnahmen zur Entlastung festgelegt, durchgeführte und anschließend auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Belastungen können verringert werden, indem beispielsweise Arbeitsabläufe, Arbeitsanforderungen, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen sowie die Arbeitsumgebung verbessert und optimiert werden. Somit fokussieren die Ermittlung psychischer Belastungen und die daraus abgeleiteten Maßnahmen auf vier Dimensionen.

Dimensionen

Arbeitsaufgaben & Tätigkeiten

Arbeitsumgebung

Arbeitsabläufe & Arbeitsorganisation

Sozial- & Organisationsklima

Gliederung in 5 Phasen:

Konzeption

Planung der Evaluierung

Wichtige Eckpunkte: Zeitplan, Erhebungsmethode, MA-Information

Analyse

Feststellung IST-Situation

Wichtige Eckpunkte: Erhebung, Arbeitspsychologische Interpretation, Ergebnis-Präsentation

Maßnahmen-entwicklung

Maßnahmenplan

Wichtige Eckpunkte: Maßnahmenworkshop ODER sonstige Methoden

Maßnahmen-umsetzung

Beratung & Begleitung

Wichtige Eckpunkte: Individuelle Gestaltung & Initiierung der Umsetzung

Wirksamkeitskontrolle

Anpassung Maßnahmenplan

Wichtige Eckpunkte: Re-Evaluierung Maßnahmen, ggf. Optimierungen