Evaluierung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz
Mit der Novellierung des Arbeitnehmer*innenschutzgesetz, BGBI.I Nr. 450/1994, (kurz AschG) vom 01.01.2013 wird die Wichtigkeit der psychischen Gesundheit und der Prävention arbeitsbedingter psychischer Belastung stärker betont und die Evaluierung von psychischen Belastungen wurde für die Betriebe verpflichtend. Die Umsetzung wird durch die Arbeitsinspektorate kontrolliert.
Liegen Gefahren durch psychische Belastungen vor, so sollen geeignete Maßnahmen zur Entlastung festgelegt, durchgeführte und anschließend auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Belastungen können verringert werden, indem beispielsweise Arbeitsabläufe, Arbeitsanforderungen, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen sowie die Arbeitsumgebung verbessert und optimiert werden. Somit fokussieren die Ermittlung psychischer Belastungen und die daraus abgeleiteten Maßnahmen auf vier Dimensionen.
Dimensionen
Arbeitsaufgaben & Tätigkeiten
Arbeitsumgebung
Arbeitsabläufe & Arbeitsorganisation
Sozial- & Organisationsklima
Gliederung in 5 Phasen:
Konzeption
Planung der Evaluierung
Wichtige Eckpunkte: Zeitplan, Erhebungsmethode, MA-Information
Analyse
Feststellung IST-Situation
Wichtige Eckpunkte: Erhebung, Arbeitspsychologische Interpretation, Ergebnis-Präsentation
Maßnahmen-entwicklung
Maßnahmenplan
Wichtige Eckpunkte: Maßnahmenworkshop ODER sonstige Methoden
Maßnahmen-umsetzung
Beratung & Begleitung
Wichtige Eckpunkte: Individuelle Gestaltung & Initiierung der Umsetzung
Wirksamkeitskontrolle
Anpassung Maßnahmenplan
Wichtige Eckpunkte: Re-Evaluierung Maßnahmen, ggf. Optimierungen